Wissenswertes zur Anbieterkennzeichnung PDF Drucken

Die Anbieterkennzeichnung:

"Unter Impressumspflicht versteht man im allgemeinen die Pflicht, in Printmedien und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt...."

Lesen Sie den gesamten Artikel auf Wikipedia.de:
de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Das Telemediengesetz im Detail:
www.gesetze-im-internet.de/tmg



Für Webseitenbetreiber:

Der Bund bietet einen ausführlichen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung an, den Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz herunterladen konnen:

Download: Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung



Unser Impressum finden Sie über den Link am unteren Rand unserer Seiten oder über den Menüpunkt "Informationen" oben auf der Seite.