| Wissenswertes zur Anbieterkennzeichnung |
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Die Anbieterkennzeichnung:"Unter Impressumspflicht versteht man im allgemeinen die Pflicht, in Printmedien und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt...." Das Telemediengesetz im Detail:
Der Bund bietet einen ausführlichen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung an, den Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz herunterladen konnen: Download: Leitfaden zur AnbieterkennzeichnungUnser Impressum finden Sie über den Link am unteren Rand unserer Seiten oder über den Menüpunkt "Informationen" oben auf der Seite. |


